Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines, Geltungsbereich
Für alle Angebote, Abschlüsse und Lieferungen gelten ausschließlich diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, falls sie von uns schriftlich anerkannt sind. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Nebenabreden bedürfen grundsätzlich unserer schriftlichen Bestätigung, andernfalls gelten diese nicht als vereinbart. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen aus dem Liefervertrag ist Dortmund. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Nachstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Liefergeschäfte von Print Palace Textildruck oder auch im nachfolgenden Verkäufer genannt. Abweichende Bestimmungen des Käufers, insbesondere abweichende Einkaufsbedingungen, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt ist.
2. Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Niederlassung des Verkäufers auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Versandkosten trägt der Käufer. Teillieferungen sind dem Verkäufer ausdrücklich gestattet. Die Ware wird unversichert versandt. Versäumt der Käufer die rechtzeitige Abnahme der Ware, so hat der Verkäufer das Recht, nach Setzen einer Nachfrist von 7 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
Bei Einwirkung höherer Gewalt oder Lieferverzögerungen durch einen Vorlieferanten wird eine zugesandte Lieferfrist oder Abnahmefrist ohne weitere Vereinbarung, um die Dauer der Behinderung, verlängert. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind in jedem Falle ausgeschlossen.
Lieferfristen sind, soweit schriftlich vereinbart verbindlich. Verzögert sich die Lieferung, kann der Käufer erst nach schriftlicher angemessener Frist- und Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sich eine Haftung nicht zwingend aus gesetzlichen Vorschriften ergibt.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der beauftragten Menge können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
3. Mängelgewährleistung und Haftung
Mit Mängeln behaftete Ware ist spätestens binnen 7 Tagen zurückzusenden. Bei späterem Wareneingang werden keinerlei Reklamationen anerkannt. Handelsübliche oder geringe Änderungen in Qualität der Ware dürfen nicht beanstandet werden.
Liegt ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist der Verkäufer nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist der Verkäufer zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, der Verkäufer zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet der Verkäufer nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Soweit die Haftung vom Verkäufer ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Käufer Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit. Sofern der Verkäufer fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Der Verkäufer gewährt dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne. Herstellergarantien bleiben davon unberührt.
Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs dürfen nicht beanstandet werden.
Bei Lohndruckarbeiten, die durch den Verkäufer ausgeführt werden, besteht Haftung lediglich nur für die ausgeführten Arbeiten. Der Käufer kann bei Mängeln nur die kostenlose Nacharbeit verlangen. Eine Haftung für die Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverbearbeitenden Erzeugnisses besteht nur, sofern sie nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Für die Qualität sind die gelieferten Muster maßgebend. Geringe farbliche Abweichungen vom Original, sowie handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen von der Qualität, der Beschaffenheit, den Maßen, der Farbe usw. können nicht beanstandet werden.
Der Käufer hat vor Auftragserteilung sicherzustellen, das die Textilien für den Druck geeignet sind und dafür zu sorgen, das der Verkäufer vor der Produktion Andrucke auf der Ware herstellen kann, die nicht im Auftragsvolumen enthalten sind.
4. Preise
Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in ihrem Angebot enthaltenen Preise 30 Tage nach deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk einschließlich normaler Verpackung.
5. Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Sofern nicht anders Vereinbart, ist der Rechnungspreis ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, abweichend hiervon können anderslautende, schriftlich festzuhaltende Zahlungsbedingungen vereinbart werden. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls dem Verkäufer ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist der Verkäufer berechtigt, diesen geltend zu machen.
6. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, oder vom Verkäufer anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum vom Verkäufer.
8. Motive, Druckvorlagen
Mit Abgabe der Motive für den Druck versichert der Kunde, alle Rechte für die Herstellung und Verbreitung der Motive zu besitzen. Der Verkäufer haftet nicht für Ansprüche, die aus der Verletzung von Rechten Dritter durch die Herstellung, Verbreitung, Werbung der in Auftrag gegebenen Druckmotive erhoben werden. Der Verkäufer kann von den Druckmotiven Belegexemplare herstellen und diese für eigene Werbezwecke verwenden. Werden Druckmotive vom Verkäufer im Auftrag des Kunden erstellt, liegt das alleinige Urheberrecht für diese Druckmotive beim Verkäufer. Mit der Bezahlung des Auftragsgegenstandes ist keine Lizenzierung von Nutzungsrechten verbunden. Für darüber hinausgehende Nutzungsarten bedarf es gesonderten Nutzungsvereinbarungen.
Der Verkäufer kann nicht haftbar gemacht werden für Unkosten oder Verluste, die sich aus der Verletzung von Patenten, Warenzeichen, amtlich geschützten Zeichnungen oder Urheberrechten entsprechend den Zeichnungen, Spezifizierungen oder Angaben des Kunden ergeben. Der Verkäufer ist also weder dem Kunden noch Dritten gegenüber verantwortlich für die Verwendung von Waren, die ein Patent, eine geschützte Zeichnung, ein Urheberrecht, ein Lizenzmotiv oder Warenzeichen verletzen.
Dies gilt auch für die Verwendung von Wörtern, Zeichnungen und Symbolen, die der Kunde als Druckauftrag eingereicht hat. Der Kunde ist also selbst für das Copyright verantwortlich und stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen von dritter Seite frei, die sich aus einem Vorwurf missbräuchlicher Verwendung ergeben sollten. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer zur graphischen und/oder technischen Gestaltung vom Kunden konsultiert wurde.
Mit der schriftlichen Erteilung der Druckfreigabe durch den Auftraggeber geht die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der zu Gunde liegenden Grafikvorlage auf den Auftraggeber über.
Für alle Angebote, Abschlüsse und Lieferungen gelten ausschließlich diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, falls sie von uns schriftlich anerkannt sind. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Nebenabreden bedürfen grundsätzlich unserer schriftlichen Bestätigung, andernfalls gelten diese nicht als vereinbart. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen aus dem Liefervertrag ist Dortmund. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Nachstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Liefergeschäfte von Print Palace Textildruck oder auch im nachfolgenden Verkäufer genannt. Abweichende Bestimmungen des Käufers, insbesondere abweichende Einkaufsbedingungen, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt ist.
2. Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Niederlassung des Verkäufers auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Versandkosten trägt der Käufer. Teillieferungen sind dem Verkäufer ausdrücklich gestattet. Die Ware wird unversichert versandt. Versäumt der Käufer die rechtzeitige Abnahme der Ware, so hat der Verkäufer das Recht, nach Setzen einer Nachfrist von 7 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
Bei Einwirkung höherer Gewalt oder Lieferverzögerungen durch einen Vorlieferanten wird eine zugesandte Lieferfrist oder Abnahmefrist ohne weitere Vereinbarung, um die Dauer der Behinderung, verlängert. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind in jedem Falle ausgeschlossen.
Lieferfristen sind, soweit schriftlich vereinbart verbindlich. Verzögert sich die Lieferung, kann der Käufer erst nach schriftlicher angemessener Frist- und Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sich eine Haftung nicht zwingend aus gesetzlichen Vorschriften ergibt.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der beauftragten Menge können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
3. Mängelgewährleistung und Haftung
Mit Mängeln behaftete Ware ist spätestens binnen 7 Tagen zurückzusenden. Bei späterem Wareneingang werden keinerlei Reklamationen anerkannt. Handelsübliche oder geringe Änderungen in Qualität der Ware dürfen nicht beanstandet werden.
Liegt ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist der Verkäufer nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist der Verkäufer zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, der Verkäufer zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet der Verkäufer nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Soweit die Haftung vom Verkäufer ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Käufer Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit. Sofern der Verkäufer fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Der Verkäufer gewährt dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne. Herstellergarantien bleiben davon unberührt.
Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs dürfen nicht beanstandet werden.
Bei Lohndruckarbeiten, die durch den Verkäufer ausgeführt werden, besteht Haftung lediglich nur für die ausgeführten Arbeiten. Der Käufer kann bei Mängeln nur die kostenlose Nacharbeit verlangen. Eine Haftung für die Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverbearbeitenden Erzeugnisses besteht nur, sofern sie nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Für die Qualität sind die gelieferten Muster maßgebend. Geringe farbliche Abweichungen vom Original, sowie handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen von der Qualität, der Beschaffenheit, den Maßen, der Farbe usw. können nicht beanstandet werden.
Der Käufer hat vor Auftragserteilung sicherzustellen, das die Textilien für den Druck geeignet sind und dafür zu sorgen, das der Verkäufer vor der Produktion Andrucke auf der Ware herstellen kann, die nicht im Auftragsvolumen enthalten sind.
4. Preise
Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in ihrem Angebot enthaltenen Preise 30 Tage nach deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk einschließlich normaler Verpackung.
5. Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Sofern nicht anders Vereinbart, ist der Rechnungspreis ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, abweichend hiervon können anderslautende, schriftlich festzuhaltende Zahlungsbedingungen vereinbart werden. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls dem Verkäufer ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist der Verkäufer berechtigt, diesen geltend zu machen.
6. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, oder vom Verkäufer anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum vom Verkäufer.
8. Motive, Druckvorlagen
Mit Abgabe der Motive für den Druck versichert der Kunde, alle Rechte für die Herstellung und Verbreitung der Motive zu besitzen. Der Verkäufer haftet nicht für Ansprüche, die aus der Verletzung von Rechten Dritter durch die Herstellung, Verbreitung, Werbung der in Auftrag gegebenen Druckmotive erhoben werden. Der Verkäufer kann von den Druckmotiven Belegexemplare herstellen und diese für eigene Werbezwecke verwenden. Werden Druckmotive vom Verkäufer im Auftrag des Kunden erstellt, liegt das alleinige Urheberrecht für diese Druckmotive beim Verkäufer. Mit der Bezahlung des Auftragsgegenstandes ist keine Lizenzierung von Nutzungsrechten verbunden. Für darüber hinausgehende Nutzungsarten bedarf es gesonderten Nutzungsvereinbarungen.
Der Verkäufer kann nicht haftbar gemacht werden für Unkosten oder Verluste, die sich aus der Verletzung von Patenten, Warenzeichen, amtlich geschützten Zeichnungen oder Urheberrechten entsprechend den Zeichnungen, Spezifizierungen oder Angaben des Kunden ergeben. Der Verkäufer ist also weder dem Kunden noch Dritten gegenüber verantwortlich für die Verwendung von Waren, die ein Patent, eine geschützte Zeichnung, ein Urheberrecht, ein Lizenzmotiv oder Warenzeichen verletzen.
Dies gilt auch für die Verwendung von Wörtern, Zeichnungen und Symbolen, die der Kunde als Druckauftrag eingereicht hat. Der Kunde ist also selbst für das Copyright verantwortlich und stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen von dritter Seite frei, die sich aus einem Vorwurf missbräuchlicher Verwendung ergeben sollten. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer zur graphischen und/oder technischen Gestaltung vom Kunden konsultiert wurde.
Mit der schriftlichen Erteilung der Druckfreigabe durch den Auftraggeber geht die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der zu Gunde liegenden Grafikvorlage auf den Auftraggeber über.